Der klassische Verkehrsunfall, fast jeder hat ihn schon erlebt, ob als Opfer oder als Verursacher. Hier gibt es diverse Feinheiten zu beachten und neueste Rechtsprechung zu bewerten.

Wichtig zu wissen ist, dass im Falle eines Verkehrsunfalls, bei dem man selbst Opfer ist, keinerlei Rechtsanwaltskosten bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung anfallen.

 

Wenden Sie sich gern an mich bei der Durchsetzung oder auch der Abwehr von Ansprüchen einen Unfall im Straßenverkehr betreffend, sowie daraus entstehender, möglicher Folgeansprüche.

 

Auch Verfehlungen aufgrund von Trunkenheitsfahrten bearbeite ich gern für Sie.